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Umgangsformen und Tischmanieren
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Im Restaurant:
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Dame oder Herr wer geht voran?
Heute ist es völlig normal, wenn die Frau vorangeht – vor allem natürlich dann, wenn sie zum Essen eingeladen und bereits einen Tisch bestellt hat oder das Restaurant gut kennt. Aber viele Frauen wissen zu schätzen, wenn ihr Begleiter die Tür zum Restaurant aufhält. Führt ein Mitarbeiter des Hauses die Gäste zum Tisch, so geht die Frau immer vor ihrem Begleiter. Gibt es keinen „Begrüßer“, übernimmt ein Herr die Aufgabe des Wegbahnens. Beim Verlassen geht es anders herum: Er lässt ihr den Vortritt.
Die Garderobe
Bevor man am Tisch Platz nimmt, hilft der Mann zuerst seiner Begleiterin aus dem Mantel, bringt ihn zur Garderobe, wo er auch den eigenen ablegt. Vor dem Verlassen des Restaurants geht es in umgekehrter Reihenfolge. Der Mann zieht seinen zuerst an, geht mit dem Mantel der Dame zum Tisch zurück und hilft ihr in den Mantel.
„Wait to be seated“
In der gehobenen Klasse der Restaurants war es nie üblich, dass Gäste sich alleine ihren Tisch „erstürmten“. Die amerikanische Sitte des „Wait to be seated“, also des Wartens, bis Sie zum Tisch geführt werden, findet in den letzten Jahren aber auch in vielen anderen Restaurant-Kategorien immer mehr Anwendung.
Die Faustregel: Je gehobener das Restaurant, um so eher wird platziert. Manchmal finden Sie am Eingang ein Schild als Orientierungshilfe. Fehlt dies und kennen Sie das Restaurant nicht: erst einmal abwarten. Legen Sie eine „Erkundungs-Minute“ ein. Wenn Platzierung üblich ist, wird schon jemand auf Sie zukommen.
Die Wahl des Tisches
Ein guter Gastgeber wird für ein Essen in einem Restaurant den Tisch vorbestellen. Dabei ist es ratsam die Gegebenheiten schon vorher anzusehen, einen entsprechenden Tisch festzulegen und Details abzuklären.
Haltung
Wichtigste Voraussetzung bei Tisch ist zunächst einmal die Sitzhaltung. Man sollte aufrecht, entspannt und etwa eine Handbreite vom Tisch sitzen. Ähnliches gilt auch für die Haltung der Arme bei Tisch. Diese sollten sich beim Essen eng am Körper befinden, und die Hände sind nur bis zu den Handgelenken auf den Tisch zu legen, mit den Unterarmen (keinesfalls mit den Ellenbogen!) kann man sich leicht abstützen. Wenn man das Besteck hält, dürfen jedoch selbst die Handgelenke nicht den Tisch berühren.
Wenn man die Sitzfläche des Stuhls vollständig ausnutzt und die Füße nebeneinander fest auf den Boden stellt, dann kann jeder ein mehrgängiges Menü mit Haltung überstehen.
Anrede, Restaurantfachleute
„Herr Ober“ ist zwar als Berufsbezeichnung falsch, wird aber nach wie vor verwendet. Es klingt höflich und respektvoll. Das trifft jedoch auf das „Fräulein“ nicht zu. Außerdem ist diese Anrede mittlerweile völlig out, muss also auch im Restaurant verschwinden.
Deshalb ist die moderne Empfehlung: Sprechen Sie überall dort, wo es mit Hilfe eines Namensschilds möglich ist, Restaurantfachkräfte mit ihrem Namen an. Manchmal wird auch die amerikanische Sitte praktiziert, dass sich Restaurantfachleute mit dem Namen vorstellen. Kennen Sie den Namen des Obers oder des „Fräuleins“ nicht, machen Sie durch ein dezentes Handzeichen auf sich aufmerksam.
Das Besteck
Das Messer wird stets in der rechten Hand gehalten. Diese Regel gilt auch für Linkshänder, denn ein Links- und ein Rechtshänder nebeneinander platziert, würden beim Essen unweigerlich mit den Ellenbogen zusammen stoßen und sich gegenseitig behindern. Wer sich also formvollendet benehmen will, hält das Messer rechts.
Die Gabel wird immer so geführt, dass sie eine waagerechte Linie nicht verlässt und ein wenig nach unten geneigt ist. Der Löffel wird ebenfalls waagerecht zum Mund geführt. Dabei sollte man ihn nicht randvoll füllen, denn zum einen kühlt die Suppe schneller ab und zum anderen wird verhindert, dass die Suppe in den Teller zurückschwappt.
Die Serviette
Sie wird vor dem Essen einmal zu einem Rechteck gefaltet und auf den Schoß gelegt, jedoch erst dann, wenn der Gastgeber nach seiner Serviette greift und damit das Essen eröffnet. Sie dient in erster Linie dazu, sich vor dem Trinken die Lippen abzutupfen, um Speise- und Fettränder an den Gläsern zu vermeiden. Auch zum Abwischen des Mundes während des Essens benutzt man die obenliegende Hälfte der Serviette und legt sie anschließend wieder auf den Schoß. Die untenliegende Hälfte der Serviette bleibt damit zum Schutz der Kleidung sauber.
Nach der Mahlzeit wird die Serviette entgegen ihrem Originalkniff gefaltet, um die Flecken nach innen zu verdecken und links neben den Teller gelegt. Zu einem Menü gehören Stoffservietten, sie lassen sich besser handhaben, dekorieren und sehen einfach schöner aus. Papierservietten dagegen können einfach zusammengefaltet auf den Teller gelegt werden.
Getränke
Zum ersten Schluck fordert immer derjenige auf, der eingeladen hat. Das Glas ist stets am Stiel zu halten. Nicht nur, weil es beim Anstoßen schöner klingt, sondern beim Anfassen des Kelchs kann sich das Getränk auch sehr leicht erwärmen.
Beim Anstoßen sollte man sich immer in die Augen sehen. Als Trinkspruch ist ein „Zum Wohle“ oder „Auf ihr Wohl“ oder ein „Prosit“ angebracht. Aperitifs, wie zum Beispiel Portwein oder Sherry, werden als appetitanregende Getränke gereicht. Hat das Essen begonnen, werden sie nicht mehr getrunken. Wird die Weinsorte gewechselt, sollte man vom vorher servierten Wein nicht mehr trinken. Wenn das Glas noch gefüllt ist, kann man es einfach stehen lassen. Allerdings wird es jeder Gastgeber respektieren, wenn man lieber bei einer Sorte bleiben will.
Probierschluck
Die junge Garde der Restaurantfachleute ist so ausgebildet, dass sie fragt: „Wem darf ich den Probierschluck einschenken?“ Bleibt diese Frage aus, können Sie als Frau heute selbstverständlich darauf aufmerksam machen, dass Sie diesen Schluck wünschen.
Der Probierschluck ist in der Regel nicht dazu gedacht, dass Sie Ihre Entscheidung für einen Wein über den Haufen werfen. Das wird nur äußerst selten akzeptiert, zum Beispiel von einem speziell ausgebildeten Sommelier (weibliche Form: Sommelière) oder dem Inhaber eines Gourmet-Restaurants, dessen Hobby die Weinkunde ist. Der Probierschluck dient zur Prüfung der Temperatur des Weins und ob er korkig schmeckt oder „umgekippt“ ist. Haben Sie einen Grund zur Beanstandung, bitten Sie die zuständige Restaurantfachkraft, auch zu probieren. Ist Ihre Reklamation berechtigt, werden Sie sofort Ersatz serviert bekommen. Bestellen Sie einen offenen Wein, ist ein Probierschluck nicht üblich, ebenso wenig bei Sekt und Champagner. Selbstverständlich können Sie Wünsche bezüglich der Temperatur äußern. Rechnen Sie in diesem Fall nicht damit, eine neue Flasche Wein serviert zu bekommen. Ihre bereits geöffnete Flasche wird dann nur kalt gestellt.
Wein
Noch vor wenigen Jahren hätten Sie sich mit der Bestellung von Rotwein zu Fisch als „Gourmet-Banause“ geoutet. Die früher festgelegten Regeln besagten: Rotwein passt nur zu dunklem Fleisch wie Wild, Weißwein nur zu hellen Sorten und Fisch. Diese strenge Zuordnung wird heute wesentlich lockerer gesehen. Persönlichen Vorlieben, dem individuellen Geschmack wird der Vorzug gegeben. Weinfachleute in der Edelgastronomie sagen sogar: „Wünscht ein Gast Rotwein zum Fisch, werden wir ihm lieber ein Fischgericht kreieren, zu dem Rotwein passt, als zu versuchen, ihm den Rotwein auszureden.“ Wollen Sie Weine zu einem Menü für einen größeren Gästekreis anlässlich eines offiziellen Geschäftsessens aussuchen, sollten Sie sich trotzdem an folgende Grundregel halten: Leichte Weine werden vor schwereren, trockene vor lieblichen, jüngere vor älteren und weiße vor roten gereicht.
Zuprosten
Das Ritual des Zuprostens hat einige Veränderungen erfahren. Früher durfte nur mit Wein und Sekt beziehungsweise Champagner zugetrunken werden. Der moderne Zusatz: Möchte jemand keinen Alkohol trinken, kann er auch mit Mineralwasser oder einem nichtalkoholischen Getränk anderen zuprosten. Das gilt ebenso für das Anstoßen. Diese Sitte bleibt besonderen Anlässen im kleinen Kreis vorbehalten. Beispielsweise, wenn es einen Geschäftsabschluss oder ein „Jubelkind“ zu feiern gilt. Die Ausnahme: Silvester. Bei offiziellen Essen wird nicht angestoßen. In Österreich und Deutschland ist es so üblich: Sie heben das Glas und schauen vor dem ersten gemeinsamen Schluck mit einem leichten Kopfnicken kurz in die Runde. Ein zusätzliches Lächeln lässt Sie noch charmanter wirken. Vor dem Absetzen des Glases wird dieser Blickkontakt mit allen in der Runde wiederholt. Die offiziellen verbalen Begleiter des Zuprostens sind „Prosit!“ oder „Zum Wohl!“. Das verkürzte „Prost!“ oder gar „Ex“ eignet sich nur im informellen, vertrauten Kreis.
Alkohol
Selbstverständlich können Sie Alkoholisches ablehnen. Sie brauchen dafür nicht einmal einen Grund anzugeben. Ein schlichtes „Nein, danke“ reicht völlig. Falls Sie mögen, ist eine Erklärung natürlich nicht verboten. Die Empfehlung für Gastgebende lautet: Die Ablehnung alkoholischer Getränke soll ohne weitere Fragen sofort akzeptiert werden. Besonders das früher übliche wiederholte Anbieten wird heute eher als unliebsame Nötigung denn als Höflichkeit angesehen.
Gastgebende selbst brauchen nicht mitzutrinken, auch wenn sie ihren Gästen alkoholische Getränke anbieten. Bier statt Wein? Jein. Es kommt auf die Situation an. Sucht sich jeder Gast sein Gericht und das dazu passende Getränk aus, ist eine Bierbestellung kein Fauxpas. Bei einem so genannten „gesetzten Essen“, also ein für einen Personenkreis vom Gastgeber vorbestelltes Menü mit passenden Weinen, sollten Sie beim Wein bleiben und nicht auf Bier „umsteigen“. Die stilvollste Alternative ist das Ausweichen auf Mineralwasser.
Amuse-gueule
Dieser „Vorabgruß“ des Hauses – auch Amuse-bouche genannt – wird unabhängig von Ihrer Bestellung zuerst serviert. Das Amuse-gueule ist als Zeitüberbrücker, Gaumenkitzler und zur Einstimmung auf weitere kulinarische Freuden gedacht. Wollen Sie Restaurant-Fachverstand beweisen, verkneifen Sie sich am besten ein erstauntes „Aber das habe ich doch gar nicht bestellt!“. In einem guten Restaurant wird dieses Amuse-gueule auch nicht stillschweigend serviert, sondern die Bedienung sagt so etwas wie: „Ich bringe Ihnen einen Gruß aus der Küche; dies ist ein Lachstartar auf Zucchini“. Ist dazu Besteck erforderlich, wird dieses grundsätzlich mit dem Gericht gebracht. Fehlt es, handelt es sich um eine „fingertaugliche“ Kleinigkeit, zu der trotzdem keine Fingerschale nötig ist. Auf jeden Fall gilt: Sie benutzen nicht das auf dem Tisch liegende Besteck.
Anmerkung: immer wieder taucht die Frage auf, was denn der unterschied zwischen „Amuse-gueule“ und „Amuse-bouche“ sei. die abenteuerlichsten Theorien geistern hier durch die Lande. Im Klartext: „Amuse-gueule“ heißt wörtlich übersetzt „Gut fürs Maul“. Klingt vielleicht etwas vulgär. „Amuse-bouche“ heißt „Gut für den Mund!“ Klingt etwas feiner. Tatsächlich hat sich die Bezeichnung „Amuse-gueule“ auch in der feinsten Gastronomie durchgesetzt. Es hat also nichts mit der Temperatur zu tun, wie fälschlicherweise behauptet wird.
Apéritif
Genießen Sie Ihren Apéritif am Tisch – die üblichste Art im Restaurant -, sollten Sie ihn austrinken, bevor Sie zum danach georderten Wein übergehen. Findet vor einem gemeinsamen Essen ein Apéritif-Empfang statt, beachten Sie bitte: Es ist nicht die elegante Art, einen Rest des Apéritifs mit an die Tafel zu nehmen und dort auszutrinken. Ausnahme: Sie bekommen Ihren Apéritif im Restaurant an der Bar (Theke) serviert, weil Ihr Tisch noch nicht frei ist oder für Sie neu eingedeckt wird. Dann kann es passieren, dass Sie gerade erst einige Male an dem Getränk genippt haben, wenn die erfreuliche Nachricht kommt: „Ihr Tisch ist jetzt bereit.“ In diesem Fall brauchen Sie selbstverständlich auf den Rest des Apéritifs nicht zu verzichten. Das Hinterhertragen zum Tisch sollten Sie in diesem Fall einer Restaurantfachkraft überlassen. Wandern Sie nicht mit dem Glas in der Hand durch das Lokal.
Die Bestellung
Bei einer Einladung kann es sein, dass der Gastgeber Ratschläge bezüglich der Auswahl der Speisen gibt. Solche Hinweise können nicht nur gute Tipps sein sondern auch Rückschlüsse darauf geben, wieviel er bereit ist auszugeben. Man muss sich natürlich nicht daran halten, wenn man etwas anderes möchte, sucht man sich in dem entsprechenden Preisniveau ein Gericht aus. Beim Aufgeben der Bestellung gibt es heute keine strengen Regeln mehr, so kann eine Frau dem Ober durchaus selber sagen, welches Menü sie wünscht. Auch das Problem der Weinbestellung ist keinesfalls mehr ein Privileg der Männer.
So funktioniert die „Speisekarten-Geheimsprache“: Wenn Sie mit dem Aussuchen der Speisen fertig sind, klappen Sie die Karte zu. Dies ist das Zeichen für die zuständige Restaurantfachkraft, dass Sie bestellen möchten. Solange Sie die Speisekarte geöffnet vor sich haben, bedeutet dies, dass Sie noch nicht gewählt haben. Diese nonverbale Kommunikation zwischen Gästen und gut geschultem Fachpersonal beschränkt sich auf die gehobene Gastronomie. Und selbst dort – eigentlich – nur eingeschränkt. Aber eben nur noch „eigentlich“. Worauf bezieht sich „eigentlich“? Es gibt inzwischen viele Gäste, die, ärgerlich über den „säumigen“ Service werdend, vor der geöffneten Karte sitzen. Deshalb fragen die Servicekräfte manchmal: „Haben Sie schon gewählt?“ Ist dies noch nicht der Fall, lassen Sie sich nicht hetzen.
Und bitte nehmen Sie der oder dem Fragenden dieses – nicht ganz korrekte – Verhalten nicht übel. Es entsteht vorrangig durch nichtwissende Gäste, weniger durch schlechte Ausbildung des Personals.
Essensbeginn
Die traditionelle Regel „Die Gastgeberin oder der Gastgeber eröffnet das Essen“ ist unverändert und gilt auch im Restaurant. Man wartet damit, bis alle Gäste den ersten Gang serviert bekommen haben. Diese Höflichkeitsform wird auch eingehalten, wenn es sich nicht um ein gemeinsames Menü, sondern um verschiedene Gerichte handelt. Seitens der Gastronomie wird dies den Gästen normalerweise leichtgemacht. Es wird Tischweise serviert. Somit bekommen alle Personen (zumindest fast) gleichzeitig das Essen. Pannen sind jedoch nicht immer auszuschließen. Die zuerst Bedienten sind benachteiligt, weil die Speisen durch das Kaltwerden unweigerlich an Qualität verlieren. Bieten Sie deshalb, falls Sie zu den noch „Unversorgten“ am Tisch gehören, von sich aus an: „Bitte fangen Sie doch ruhig schon mit dem Essen an, damit es nicht kalt wird, ehe alle ihre Speisen serviert bekommen haben.“
„Guten Appetit!“
Im Familien-, Freundes-, und vertrauten Kollegenkreis ist gegen diesen guten Wunsch zum Essen nichts einzuwenden. Bei offiziellen (Geschäfts-)Essen ist er deplaziert. Als Startzeichen für den Beginn des Essens wird nur zum Besteck gegriffen und einmal freundlich in die Runde geblickt. Allenfalls ein leichtes Kopfnicken, nicht aber das „Guten Appetit!“ begleitet diese Aktion. Dem „Mahlzeit!“ sollten Sie ohnehin „den Kampf ansagen“, am besten überall, nicht nur in der Kantine. Es ist eine weitverbreitete, aber unschöne Angewohnheit, die mit dem Ursprung „gesegnete Mahlzeit“ nichts mehr zu tun hat. Bei Geschäftsessen ist „Mahlzeit!“ tabu!
Bezahlen
Die alte Restaurant-Regel „Eine Dame darf niemals für einen Herrn bezahlen“ ist Schnee von gestern. Das Zwischenstadium – sie lädt ein, schiebt ihm aber kurz vor dem Erscheinen der Rechnung klammheimlich unter dem Tisch das Portemonnaie zu – gehört inzwischen in den Bereich „Glosse“. Tipp: Weisen Sie bereits vor dem Essen den Gastronomen beziehungsweise die zuständige Restaurantfachkraft darauf hin, dass Sie die Gastgeberin sind und die Rechnung begleichen werden. Dies können Sie bereits bei der Tischreservierung tun.
Den Tisch zum Bezahlen verlassen? Es gilt nach wie vor als wenig elegant, demonstrativ vor den Augen der Gäste einen Schein nach dem anderen hinzublättern. „Diskret“ heißt die Devise. Also zum Beispiel mit Kreditkarte. In diesem Fall bleibt das Geheimnis der Rechnungssumme sowieso gewahrt.
Selbstverständlich können Sie zum Bezahlen den Tisch verlassen. Es ist aber kein Muss mehr. Welches die optimale Lösung ist, hängt auch vom Gästekreis ab. Gehen Sie mit Freundinnen oder guten Bekannten essen, wird es Ihnen niemand verübeln, wenn Sie am Tisch – auch mit Bargeld – bezahlen.
Je offizieller eine Einladung ist, desto diskreter sollten Sie bezahlen. Die perfekteste Abwicklung für Geschäftsessen: Vereinbaren Sie vorher mit dem Gastronomen, dass Ihnen die Rechnung anschließend in die Firma geschickt wird.
Trinkgeld
Eine Verpflichtung, im Restaurant Trinkgeld zu geben, haben Sie in unserem Breiten nicht. Bei gutem Service ist es jedoch üblich und angebracht. Haben Sie sich gut bedient gefühlt, halten Sie sich an die bei uns übliche Faustregel: zwischen fünf und zehn Prozent des Rechnungsbetrags. Nach oben hin sind Ihnen natürlich keine Grenzen gesetzt, falls Sie sich rundum verwöhnt fühlten. Wo der Service schlecht war, können Sie auf Heller und Pfennig abrechnen.
Auch wenn ein Trinkgeld bereits Ausdruck Ihres Dankes ist, bedenken Sie bitte: Dieser wird durch ein ausgesprochenes Lob bei der Verabschiedung deutlich aufgewertet. „Vielen Dank. Wir haben uns bei Ihnen sehr wohl gefühlt. Auf Wiedersehen!“ ist eine „Münze“, die Sie als Gast nicht ärmer macht. Den Empfänger bereichert eine solche Aussage aus menschlicher Sicht hingegen sehr.
Reklamation
Sollte etwas mit dem Essen nicht in Ordnung sein, so ist eine sofortige Reklamation angebracht. Hinterher zu beanstanden bringt gar nichts. Man sollte seine Beschwerde dem Kellner in ruhigen und angemessenen Ton vortragen, er selbst ist nicht dafür verantwortlich was er serviert.
Digestif
Selbstverständlich müssen Sie ein Essen nicht mit einem solchen Abschluss krönen. Es wird aber immer mehr üblich, Gästen einen Digestif anzubieten. Achten Sie vor der Bestellung auf den Preis. Sie könnten sonst später beim Präsentieren der Rechnung unter Umständen einen Schock bekommen. Der Grund: In manchen Restaurants gibt es so edle alte Cognacs, Armagnacs oder andere klassische Digestifs wie Obstbrände oder Calvados. Ein Glas davon kann mehr kosten als das Essen pro Person. In Gourmettempeln dieser Güte finden Sie auf der Karte jeweils mehrere preislich gestaffelte Angebote, beispielsweise bei Cognacs.
Da nur Sie als Gastgeber/in die Karte bekommen, können Sie so das Preisniveau regulieren. Lässt das Budget keinen Spielraum für einen Digestif, beschränken Sie sich auf das übliche Angebot von Kaffee, Espresso oder Cappuccino, das sonst zusätzlich zum Digestif gemacht wird.
Ehrenplätze
Die Ehrenplatz – Regel wird, falls es eine zu ehrende Person gibt, auch im Restaurant unverändert eingehalten: Nach internationaler Sitte sind die Plätze rechts neben den Gastgebenden die Ehrenplätze. Sind Sie Gastgeber/in einer kleinen Gruppe, sollten Sie Ihren Gästen die Wahl der Plätze überlassen, ebenso, wenn Sie nur eine Person einladen. Die Plätze mit Blick in den Raum (statt gegen eine Wand) oder aus dem Fenster gelten als die bevorzugten. Die Top-Kombination: Der „Panoramablick“, der drinnen und draußen gleichermaßen umschließt.
Gastgeber-Tipp
Gäste sind meist bei der Auswahl ihrer Gerichte zurückhaltend, was die Preisklasse betrifft. Deshalb sollten Sie, wenn Sie Gastgeber/in sind, mehr oder minder „unterschwellige“ Tipps dazu geben. Die grundsätzliche Preiskategorie bestimmen Sie bereits durch die Auswahl des Restaurants. Trotzdem gibt es Spannbreiten, die oft ganz erheblich sind. Nehmen Sie Ihren Gästen die Unsicherheit, indem Sie Empfehlungen aussprechen wie: „Falls Sie gerne Hummer essen, kann ich Ihnen alle Variationen davon sehr empfehlen. Dieses Restaurant ist darauf spezialisiert.“ Selbstverständlich können Sie einen solchen Hinweis auch direkter geben, zum Beispiel so: „Ich hoffe, Sie haben soviel Zeit und Appetit, dass wir uns mehrere Gänge gönnen können.“ Was tun, wenn der Tipp ausbleibt? Sollten Sie als Gast dann auf das preiswerteste Gericht ausweichen? Nein. Sie sind höflich genug, wenn Sie sich bei Ihrer Auswahl im Mittelfeld der Preise bewegen. Oder Sie fragen einfach nach einer Empfehlung, ohne dabei auf eine bestimmte Speise einzugehen: „Sagen Sie bitte, gibt es in diesem Restaurant ein Gericht, das Sie besonders empfehlen können?“
Handy
Ihr Handy sollten Sie im Restaurant ausschalten. Und zwar unabhängig davon, ob am Eingang ein Handy-Verbotsschild prangt oder nicht. Wenn Sie unbedingt telefonisch erreichbar sein müssen, nutzen Sie eine der zahlreichen technischen Möglichkeiten, das Klingeln zu vermeiden. Empfangen Sie ein optisches oder anderes Signal, und verlassen Sie zum Telefonieren den Tisch.
Suchen Sie sich eine Ecke, beispielsweise im Eingangsbereich, im Flur oder Treppenaufgang, wo Sie andere Gäste mit Ihrem Gespräch nicht behelligen. Oder nutzen Sie, falls vorhanden, eine Telefonzelle. Solche Orte eignen sich auch, um die Mobil-Box abzufragen oder versprochene Rückrufe zu tätigen.
Unbedingt beachten
Gabel oder Löffel werden immer zum Mund geführt und niemals umgekehrt! Eine Unsitte ist es die Suppe durch Pusten abzukühlen, hierbei werden nicht nur unangenehme Geräusche produziert, sondern auch der Tischnachbar kann durch die entstehenden Windböen und Suppenduschen durchaus belästigt werden. Zu den schlimmsten Geräuschen gehört allerdings das Schlürfen. Niemals, unter gar keinen Umständen und mit keinerlei Entschuldigen darf geschlürft werden.
Da beim Essen häufig ein Getränk gereicht wird, entsteht die Frage nach der korrekten Besteckablage. Das Besteck darf in diesem Falle nicht rechts und links auf dem Tellerrand abgelegt werden, da es leicht abrutschen kann oder Speisereste und Saucen auf das Tischtuch tropfen können. Das Besteck ist ordentlich auf dem Teller abzulegen, d.h. es sollte dabei nicht in die Speisen stechen, sondern es ist an den Spitzen zu kreuzen, bzw. die Messerspitze ist in die Gabelmulde zu legen. Sobald man zu essen begonnen hat, darf das Besteck das Tischtuch nicht mehr berühren. Wenn man sich also den Mund abtupft, dann legt man das Besteck ganz auf den Teller.
Darüber hinaus gibt es noch eine Bestecksprache. Danach bedeutet ein mit den Spitzen gekreuztes Besteck, dass der Gast noch nicht fertig ist oder gerne noch einen Nachschlag hätte. Liegen Messer und Gabel parallel nebeneinander (die Schneide des Messers zur Gabel), so bedeutet dies, dass das Essen beendet ist. Die Anordnung rechts unten -fünf vor halb sechs- bedeutet, dass das Essen zu wünschen übrig ließ, links unten -fünf nach halb sieben- zeigt an, dass alles in Ordnung war und es geschmeckt hat.
Allerdings wissen das die wenigsten und reagieren deshalb nicht darauf.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von http://www.phaul.de